Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts verabschiedet

17.12.2024

Mit dem 17. Dezember 2024 trat das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts in Kraft, das im Sommer im Bayerischen Landtag vorgestellt worden war. Es ordnet u.a. einen "ehrenamtsfreundlichen Vollzug" an bei sämtlichem Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit den Anliegen Ehrenamtlicher. Außerdem erleichtert es die Durchführung von Veranstaltungen und Umzügen, indem es z.B. eine Erstattung von notwendigen Kosten vorsieht und im Einzelfall die Verkehrssicherung durch nichtpolizeiliche Kräfte erlaubt.

Das Gesetz im Wortlaut