Die Bayerische Ehrenamtskarte: eine Karte, viele Vorteile
Mit der Ehrenamtskarte kostenlos Bayerns Schlösser und Burgen besichtigen oder weniger Eintritt für einen Freizeitpark zahlen? Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Sie bei rund 5.000 regionalen und überregionalen Anbietern in ganz Bayern vielfältige Vergünstigungen.
Die Bayerische Ehrenamtskarte – ein Dankeschön mit Mehrwert
Wenn Sie sich in Bayern ehrenamtlich engagieren, können Sie die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Der Freistaat Bayern hat die Ehrenamtskarte gemeinsam mit den kreisfreien Städten und den Landkreisen als ein sichtbares Zeichen der Anerkennung eingeführt. Sie ist ein Dankeschön mit Mehrwert: Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können bayernweit bei zahlreichen öffentlichen und privaten Anbietern Vergünstigungen bekommen.
Welche Vorteile bietet die Bayerische Ehrenamtskarte?
Als Inhaberin oder Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten Sie zum Beispiel:
- Vergünstigungen bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seeschifffahrt
- Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Rabatte bei verschiedenen Anbietern und Einrichtungen (zum Beispiel Schwimmbäder, Apotheken, Friseursalons, Hotels und vieles mehr)
- Verlosungen für Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
Welche Vergünstigungen Sie überregional, im Internet oder in Ihrem direkten Umkreis erhalten, erfahren Sie bei Ihrem Landratsamt oder über die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern" (verfügbar im Apple App Store und
Google Play Store).
Sie möchten die Bayerische Ehrenamtskarte ebenfalls mit Ihrem persönlichen Angebot unterstützen?
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpersonen in Ihrem Landkreis bzw. in Ihrer kreisfreien Stadt.
Versuchen Sie Ihr Glück bei der Adventsverlosung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales!
Die Teilnahme ist bist zum 4 Dezember 2024 möglich.
Wer bekommt die Bayerische Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte in Bayern gibt es in zwei Varianten: Die blaue Ehrenamtskarte ist befristet, die goldene Ehrenamtskarte unbefristet gültig.
Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
- Besitz einer Jugendleitercard (Juleica)
- derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
- aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA))
- Einsatzkraft im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
- Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßig aktivem Wehrdienst an mindestens 40 Tagen in den vergangenen zwei Kalenderjahren oder mit ständiger Angehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen zwei Kalenderjahren)
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
- Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
- Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
- Reservistendienst der Bundeswehr (entweder mit regelmäßiger Teilnahme am aktiven Wehrdienst in den vergangenen 25 Kalenderjahren oder mit 500 Tagen Reservisten-Dienstleistungen in den vergangenen 25 Kalenderjahren oder mit ständiger Zugehörigkeit eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den vergangenen 25 Kalenderjahren)
Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 €
Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.
Auch wenn Sie außerhalb Bayerns wohnen und sich in einer bayerischen Kommune mit Ehrenamtskarte ehrenamtlich engagieren, können Sie eine Ehrenamtskarte beantragen.
Wo kann ich die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen?
Nahezu flächendeckend können Sie die Ehrenamtskarte über die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“ (verfügbar im Apple App Store und Google Play Store) beantragen oder Sie wenden sich direkt an Ihr Landratsamt beziehungsweise die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.
Sie haben Ihre Ehrenamtskarte verloren? Dann wenden Sie sich bitte an das Landratsamt oder die Stadtverwaltung, die Ihre Karte ausgestellt hat.